Was gehört nicht zu meinen Aufgaben?

Als Betreuerin bin ich nicht dafür zuständig, den Betreuten in ihrem Haushalt zu helfen oder die Krankenpflege zu übernehmen. Ich bin kein Begleiter für Spaziergänge oder ein Fahrdienst, oder Einkäufe erledigen. Soweit vom Gericht so angeordnet, organisiere ich jedoch die notwendige Pflege oder Hilfe im Haushalt.

Auch Rechtsberatung, wie Sie ein Anwalt bietet, gehört nicht zu meinen Aufgaben.



 

Mitglied im Bundesverband der Berufsbetreuer/innen